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Hinweis

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Niemand möchte gern von einem Schaden betroffen sein.

Doch es ist immer gut, wenn man in solch einem Fall einen Helfer an seiner Seite hat.


Stand: 21.01.2024

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Sachverständigenhonorar ab 1. Januar 2023 - Euro

netto

brutto

Arbeitszeit je Stunde

130,00

154,70

Reise- u. Wartezeit je Stunde

100,00

119,00

Tagespauschale bei mehrtägigem Einsatz

1.100,00

1.309,00

Tagegeld/Spesen werden nach den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums berechnet.

 

 

Übernachtungskosten, Fahrt-, Flug-, Beförderungskosten

 

nach Aufwand

Fahrtkosten mit eigenem PKW je Kilometer

0,90

1,07

Sachkosten

 

 

Schreibkosten pro Seite

4,00

4,76

Farbfotos, Farbdrucke je Stück

2,00

2,38

Sonstige Auslagen

 

nach Aufwand

Diese Honorarsätze gelten auch als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus
eine Zeugenaussage vor Gericht notwendig wird.
 

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